Lehrkräfte müssen Beamte sein

    Diese Nachricht erreichte den Berufspolitischen Ausschuss (BRA) während seiner Frühjahrstagung 2018 in Königswinter. Es war kein Zufall, dass Dr. Thomas Knoblauch bei seiner ersten Tagung als neuer Vorsitzender des BRA Fragen des Beamtenrechts als Schwerpunkt gesetzt hatte. Aktueller Anlass war die Klage von vier der GEW angehörenden verbeamteten Lehrkraft gegen das Streikverbot, die jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird.

    Der Beamtenstatus sichert die „pädagogische Verantwortung“ der Lehrkräfte

    Mit Sachsen verbeamtet jetzt ein Bundesland, dass bisher alle Lehrkräfte nur als Tarifbeschäftigte in den Schuldienst eingestellt hatte. Nur Schulleitungen wurden bisher verbeamtet, sofern sie nicht die Altersgrenze dafür überschritten hatten. Da bei der Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern diese oft die Altersgrenze überschritten hatten, ist der Anteil der Beschäftigung als Arbeitnehmer in dieser Personengruppe gestiegen. Für diesen Paradigmenwechsel im Freistaat Sachsen gibt es gute Gründe. Nur der Beamtenstatus sichert die Unabhängigkeit und somit die sogenannte „pädagogische Verantwortung“ der Lehrkräfte. Diese Unabhängigkeit ist historisch gesehen ein wichtiges Gut. Der Beamte ist eben nicht einer Partei oder einer bestimmten Regierung verpflichtet; er ist der Verfassung, die demokratisch legitimiert ist, verpflichtet. Gerade diese Unabhängigkeit ist für viele junge Lehramtsabsolventen ein wichtiger Aspekt bei der Einstellung in den Schuldienst.

    Interessiert? Dann lesen Sie hier den Bericht aus Profil 4/2018 weiter.

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