DPhV Pressemitteilungen

29.07.10

Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig!

DPhV sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt

19.07.10

Hamburger Volksentscheid:

Phantastischer Erfolg der Elterninitiative mit bundesweiter Signalwirkung

Meidinger regt deutschlandweites zehnjähriges Moratorium gegen weitere Struktureingriffe an!

 

16.07.10

Das Primarschulmodell ist schon jetzt gescheitert!

Der Deutsche Philologenverband sieht die Hamburger Schulreform unabhängig vom voraussichtlich knappen Ausgang am Sonntag bereits zum jetzigen Zeitpunkt als gescheitert an und fordert den Hamburger Senat auf, auf die Einführung der P

Infothek Detailansicht

Karlsruhe: Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig! (29.07.2010)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bisherige Steuerregelung für Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt. Die häuslichen Arbeitszimmer sollen künftig umfangreicher von der Steuer absetzbar sein. Die obersten Richter in Karlsruhe kippten damit das geltende Steuerrecht und forderten rückwirkende Neuregelungen.

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter in einem am 29.07.2010 veröffentlichten Beschluss und kippten so die seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht.

Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu erlassen (Az.: 2 BvL 13/09).

Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.


Alle weiteren Informationen zum häuslichen Arbeitszimmer finden Sie auf dieser Webseite unter dem Link Aktuelles.

Autor:
Eva Hertzfeldt, presse(at)dphv.de