DPhV Pressemitteilungen

29.07.10

Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig!

DPhV sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt

19.07.10

Hamburger Volksentscheid:

Phantastischer Erfolg der Elterninitiative mit bundesweiter Signalwirkung

Meidinger regt deutschlandweites zehnjähriges Moratorium gegen weitere Struktureingriffe an!

 

16.07.10

Das Primarschulmodell ist schon jetzt gescheitert!

Der Deutsche Philologenverband sieht die Hamburger Schulreform unabhängig vom voraussichtlich knappen Ausgang am Sonntag bereits zum jetzigen Zeitpunkt als gescheitert an und fordert den Hamburger Senat auf, auf die Einführung der P

Profil 1-2/2010 (22.03.2010)

Inklusion durch eine Schule für Alle?

von Heinz-Peter Meidinger

Seit der Ratifikation der UN-Konvention zur Inklusion über die Rechte von Personen mit Behinderungen durch den Deutschen Bundestag hat sich auch die bildungspolitische Debatte in Deutschland dieses wichtigen Themas bemächtigt. Die Konvention selbst stellt eine begrüßenswerte Abkehr vom Fürsorgeprinzip hin zu einer selbstbewussten und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe Behinderter dar.

Leider wird allerdings auch dieses wichtige Thema derzeit massiv instrumentalisiert. Einzelne Erziehungswissenschaftler, manche Partei und die GEW versuchen den Eindruck zu erwecken, mit der Annahme der UN-Konvention habe sich Deutschland verpflichtet, ein integratives Schulsystem, also eine Schule für alle zu schaffen, ferner alle Sonderschulen aufzulösen und Kinder mit Behinderungen grundsätzlich in Regelschulen unterzubringen. Fast könnte man den Eindruck gewinnen, die UN-Konvention richte sich speziell gegen das gegliederte deutsche Schulsystem. Dazu trägt auch ein offenkundiger Übersetzungsfehler in der – nicht rechtsverbindlichen – deutschen Fassung des Vereinbarungstextes bei, ‘inclusive’ wurde dort nicht korrekt mit integrativ gleichgesetzt.

Die Haupttriebfeder der UN-Konvention zur Inklusion bestand aber darin, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Ländern in der Welt, insbesondere in Afrika und Südamerika, Kinder mit Behinderungen bislang generell vom allgemeinen Schulsystem ausschließt. Sie werden dort skandalöserweise ohne schulische Förderung sich selbst überlassen. Deutschland gehört dagegen zu den Ländern, die vergleichsweise viel in die schulische Förderung von Kindern mit Behinderungen investieren.

Trotzdem muss und wird die UN-Konvention Anlass sein, auch in Deutschland zu überprüfen, ob die schulische Förderung von Kindern mit Behinderungen gelingt bzw. ob nicht zu oft und zu schnell sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird und Kinder aus Regelschulen abgeschoben werden. Wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegenstehen, ist dem Elternwahlrecht (Sondereinrichtung/Regelschule) ein hoher Stellenwert einzuräumen. Eine Abschaffung aller Sondereinrichtungen und Förderschulen wäre dagegen ein Riesenrückschritt und kein Fortschritt. Er entspricht auch nicht der Intention der UN-Konvention, wenn man sich beispielsweise die öffentlich weniger zitierten Artikel 3 bis 5 ansieht, wo ausdrücklich festgehalten ist, dass »besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung der tatsächlichen Gleichberechtigung … erforderlich sind, nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens gelten.«

 Es verwundert deshalb nicht, dass in repräsentativen Umfragen die Lehrkräfte an sonderpädagogischen Einrichtungen in Deutschland zu neunzig Prozent eine Auflösung von Sonder- und Förderschulen ablehnen, nicht zuletzt weil sie fürchten, dass dadurch der Staat auf Kosten von Kindern mit Behinderungen sparen könnte.

Entscheidend ist, den individuellen Förderbedarf des einzelnen Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und dann zu sehen, mit welchen Mitteln, Einrichtungen und auch mit welchem professionellen Personal ihm die beste Förderung zuteil werden kann.

Deshalb muss auch grundsätzlich jede Förderortbestimmung eine Einzelfallentscheidung sein, in deren Mittelpunkt das Wohl des Kindes stehen muss. Die Frage »Förderschule oder nicht?« ist völlig falsch gestellt. Es muss vielmehr heißen: »Welche Pädagogik und welche Förderung braucht ein behindertes Kind?«

Mit Vehemenz hat zum Beispiel der VBS (Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik) das so genannte Klemm-Gutachten angegriffen, das den deutschen Sonder- und Förderschulen wenig Effizienz unterstellt, sowie der Studie empirische Unhaltbarkeit vorgeworfen und darauf verwiesen, dass zum Beispiel in Schweden Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen nach ihrer völligen Abschaffung vor einigen Jahren nun wieder neu gegründet wurden. Auch die Hörgeschädigtenverbände wehren sich nicht gegen das Recht auf gemeinsamen Unterricht. Sie treten aber mit Nachdruck für den Erhalt der entsprechenden Förderzentren ein.

Das ‘International Council for education of people with visual impairment’ (ICEVI) kommt zu dem Schluss, dass die Erhöhung der Prozentzahl von Schülern, die an Regelschulen sind, keinerlei Qualitätsaussage beinhalte.

Das pädagogische Musterland Finnland hat nebenbei bemerkt einen ähnlich hohen Prozentsatz von Kindern in sonderpädagogischen Einrichtungen wie Deutschland, ohne dass irgendjemand den Finnen eine Ausgrenzungsmentalität vorwerfen könnte.

Ein besonderes Problem stellt die Inklusion von lernbehinderten Kindern an Schulen des gegliederten Schulwesens dar, weil ein beträchtlicher Teil von diesen die Bildungsstandards, die dort gelten, nicht erreichen kann. Um zu verhindern, dass sie dann dort aufgrund mangelnder Leistungen diskriminiert werden, wird von Gesamtschulbefürwortern allen Ernstes vorgeschlagen, deshalb auf Noten an Regelschulen generell zu verzichten. Dies sei quasi der Anpassungspreis, der dort entrichtet werden müsse.

Und der Gesamtschulbefürworter Prof. Merkelbach stellt schlussendlich unmissverständlich fest, Inklusion könne längerfristig nur gelingen, wenn das Gymnasium in seiner jetzigen Form abgeschafft werde: das Gymnasium quasi als Haupthindernis zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Behinderten an der Gesellschaft. Man müsste lachen, wenn es nicht so traurig wäre, auf welchem Niveau inzwischen so genannte Bildungsdebatten geführt werden.