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Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig!
DPhV sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt
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Meidinger regt deutschlandweites zehnjähriges Moratorium gegen weitere Struktureingriffe an!
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Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig! (29.07.2010)
DPhV sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt
Auf große Zustimmung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungs-widrigkeit der fehlenden steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer beim Deutschen Philologenverband gestoßen.
Der DPhV-Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger begrüßte das Urteil. Er betonte: „Die 2007 verfügte gesetzliche Neuregelung der damaligen großen Koalition hat insbesondere Lehrer völlig ungerechtfertigt aus rein fiskalischen Gründen benachteiligt. Uns freut es, dass sich das Bundesverfassungsgericht in vielen Punkten der Auffassung von Dr. Christoph Görisch angeschlossen hat, der im Auftrag des DPhV und anderer Lehrerverbände 2008 dazu ein ausführliches Rechtsgutachten vorgelegt hat!“
Der Verbandsvorsitzende warnte die Bundesregierung davor, nun eine neue gesetzliche Regelung anzustreben, die wiederum die steuerliche Absetzbarkeit von Lehrerarbeitszimmern einschränke.
Autor:Eva Hertzfeldt, presse(at)dphv.de
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Karlsruhe: Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bisherige Steuerregelung für Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt. Die häuslichen Arbeitszimmer sollen künftig umfangreicher von der Steuer absetzbar sein. Die obersten Richter in Karlsruhe kippten damit das geltende Steuerrecht und forderten


