DPhV Pressemitteilungen
Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig!
DPhV sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt
Hamburger Volksentscheid:
Phantastischer Erfolg der Elterninitiative mit bundesweiter Signalwirkung
Meidinger regt deutschlandweites zehnjähriges Moratorium gegen weitere Struktureingriffe an!
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Über 180 000 Unterstützer! Riesenerfolg für Volksbegehren gegen die Primarschule in Hamburg! (18.11.2009)
DPhV fordert Ole von Beust und die CDU zum Handeln auf!
Als einen Riesenerfolg für das Volksbegehren gegen die Primarschule in Hamburg und als ein in diesem Umfang nicht erwartetes Signal an den schwarz-grünen Senat, seine verfehlte Schulreform zu stoppen, hat der DPhV-Bundesvorsitzende Heinz-Peter Meidinger die Tatsache bewertet, dass mit mehr als 180 000 Eintragungen dreimal so viele Schulreformgegner wie erforderlich bei der zweiten Stufe des Volksbegehrens unterschrieben haben.
Damit scheint auch ein Erfolg beim anstehenden Volksentscheid in greifbarer Nähe, bei dem 20 Prozent der Hamburger (das sind rund 250 000) dem Begehren zustimmen müssen.
"Wenn es dem Ersten Bürgermeister wirklich ernst ist mit seiner Ankündigung, in Hamburg den Schulfrieden wiederherzustellen, dann muss er sich jetzt bewegen und darf keinen Schulkampf in Kauf nehmen, der die Stadt weiter spalten wird. Niemand kann ab sofort mehr die Kritik an der Schulreform als "Gucci-Protest reicher Hamburger" abtun. Ein auf so breiter Basis unterstütztes Volksbegehren hat Hamburg schon lange nicht mehr gesehen. Wir fordern ihn auf, die umstrittene Schulreform zu stoppen bzw. nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Die Gymnasien dürfen nach der bereits erfolgten Schulzeitverkürzung auf acht Jahre nicht weiter verstümmelt werden!", betonte der DPhV-Chef Heinz-Peter Meidinger.
Autor:Eva Hertzfeldt, presse(at)dphv.de
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Karlsruhe: Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bisherige Steuerregelung für Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt. Die häuslichen Arbeitszimmer sollen künftig umfangreicher von der Steuer absetzbar sein. Die obersten Richter in Karlsruhe kippten damit das geltende Steuerrecht und forderten


