DPhV Pressemitteilungen
Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig!
DPhV sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt
Hamburger Volksentscheid:
Phantastischer Erfolg der Elterninitiative mit bundesweiter Signalwirkung
Meidinger regt deutschlandweites zehnjähriges Moratorium gegen weitere Struktureingriffe an!
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Philologenverband zu den Studentenprotesten: (17.11.2009)
Da sind Mitgestaltungschancen verpasst worden!
Kritisch hat der DPhV-Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger die Tatsache kommentiert, dass die hauptsächlich von Studenten getragenen Proteste hinsichtlich der Forderungen ein sehr diffuses Bild abgeben und nach wie vor durch linksextreme und politikunfähige Organisationen entscheidend mitgestaltet werden.
"Neben der begrüßenswert klaren Benennung von offensichtlichen Missständen bei der Umstellung auf gestufte Studiengänge, beim Zulassungsverfahren an den Hochschulen, bei der Studienfinanzierung und bei der überstürzten und inhaltlich verfehlten Einführung des achtjährigen Gymnasiums haben auch diesmal wieder wie im Sommer einzelne linksextreme Organisationen und andere Trittbrettfahrer wie die GEW ideologisch motivierte Ziele im Forderungskatalog untergebracht. Das ist schade, weil es die auf konkrete Verbesserungen ausgerichtete Stoßrichtung der Proteste schwächt und untergräbt!", sagte der Verbandsvorsitzende.
Da seien Chancen verpasst worden, weil die Gelegenheit und Zeit zur Durchsetzung berechtigter Anliegen in der Bildungspolitik noch nie so günstig waren wie jetzt. Der DPhV-Verbandsvorsitzende begrüßte die von der Kultusministerkonferenz angekündigte "Reform der Reform von Bologna", forderte aber Universitäten und Kultusministerien auf, es nicht nur bei hehren Worten zu belassen, sondern alle Problembereiche ernsthaft auf den Prüfstand zu stellen.
Autor:Eva Hertzfeldt, presse(at)dphv.de
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Karlsruhe: Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die bisherige Steuerregelung für Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt. Die häuslichen Arbeitszimmer sollen künftig umfangreicher von der Steuer absetzbar sein. Die obersten Richter in Karlsruhe kippten damit das geltende Steuerrecht und forderten


